6.8.4 Kartierungen Hochstammhostetten und Wald
Zur Dokumentation der Veränderungen der Obstgärten in der
Gemeinde Messen und des Waldbestandes im Untersuchungsgebiet wurden diese Informationen anhand der Orthofotos 1937, 1951
und 1997 digitalisiert. Marti (1999) beschrieb diese Kartierungen sowie die daraus im Informationssystem erstellten Projekte
in den Kapiteln 4.4.6 und 4.4.7.
Die Hochstammobstbäume wurden im Programm ArcView in einem Massstab
von 1:2500 dargestellt und als kreisförmige Polygone gezeichnet, wobei jeder Baum einzeln erfasst wurde. Eine grosse
Schwierigkeit bestand darin, in den Luftaufnahmen die Obstbäume von anderen Bäumen zu unterscheiden. Für
die Jahre 1937 und 1951 bestand aus diesem Grund eine gewisse Unsicherheit, die Kartierung des Zustandes von 1997 hingegen
konnte durch eine Geländebegehung im Mai 1998 weitgehend verifiziert werden.
Die Bestände an Hochstammobstbäumen wurden für
jedes der drei Aufnahmejahre in einem separaten ArcView-Thema gespeichert. Durch geografische Verschneidungen
dieser Themen konnten in zwei weiteren Themen die Veränderungen der Bestände von 1939 bis 1951 und
von 1951 bis 1997 festgehalten werden (siehe Abbildung 21).

Abbildung 21: Kartierung der Hochstammobstanlagen
auf Grundlage der Orthofotos 1937 und 1951. Die Abbildung zeigt die Hochstammobstbäume im Dorfzentrum Messen und
den Meliorationsplan von 1939. Die grünen Kreise repräsentieren den Bestand an Hochstammobstbäumen 1951,
die roten Kreise symbolisieren die zwischen 1937 und 1951 verschwundenen Bäume (Massstab rund 1:6500).
Die Waldflächen in den Jahren 1937, 1951 und 1997 wurden in ArcView
auf Grundlage der entsprechenden Orthofotos in einem Massstab von 1:5000 als Polygone gezeichnet und für jeden Jahrgang
in einer separaten Datenebene abgelegt. Dabei wurde das ganze von den Orthofotos erfasste Gebiet dokumentiert. Die Abgrenzung
des Waldrandes und die Unterscheidung zwischen Wald und Feldgehölzen sind allerdings mit Vorsicht zu interpretieren,
da sie nicht im Gelände verifiziert wurden (siehe Marti Kapitel 4.4.7).
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