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6.8.4 Kartierungen Hochstammhostetten und Wald

Zur Dokumentation der Veränderungen der Obstgärten in der Gemeinde Messen und des Waldbestandes im Untersuchungsgebiet wurden diese Informationen anhand der Orthofotos 1937, 1951 und 1997 digitalisiert. Marti (1999) beschrieb diese Kartierungen sowie die daraus im Informationssystem erstellten Projekte in den Kapiteln 4.4.6 und 4.4.7.

Die Hochstammobstbäume wurden im Programm ArcView in einem Massstab von 1:2500 dargestellt und als kreisförmige Polygone gezeichnet, wobei jeder Baum einzeln erfasst wurde. Eine grosse Schwierigkeit bestand darin, in den Luftaufnahmen die Obstbäume von anderen Bäumen zu unterscheiden. Für die Jahre 1937 und 1951 bestand aus diesem Grund eine gewisse Unsicherheit, die Kartierung des Zustandes von 1997 hingegen konnte durch eine Geländebegehung im Mai 1998 weitgehend verifiziert werden.

Die Bestände an Hochstammobstbäumen wurden für jedes der drei Aufnahmejahre in einem separaten ArcView-Thema gespeichert. Durch geografische Verschneidungen dieser Themen konnten in zwei weiteren Themen die Veränderungen der Bestände von 1939 bis 1951 und von 1951 bis 1997 festgehalten werden (siehe Abbildung 21).

 

Abbildung 21: Kartierung der Hochstammobstanlagen auf Grundlage der Orthofotos 1937 und 1951. Die Abbildung zeigt die Hochstammobstbäume im Dorfzentrum Messen und den Meliorationsplan von 1939. Die grünen Kreise repräsentieren den Bestand an Hochstammobstbäumen 1951, die roten Kreise symbolisieren die zwischen 1937 und 1951 verschwundenen Bäume (Massstab rund 1:6500).

Die Waldflächen in den Jahren 1937, 1951 und 1997 wurden in ArcView auf Grundlage der entsprechenden Orthofotos in einem Massstab von 1:5000 als Polygone gezeichnet und für jeden Jahrgang in einer separaten Datenebene abgelegt. Dabei wurde das ganze von den Orthofotos erfasste Gebiet dokumentiert. Die Abgrenzung des Waldrandes und die Unterscheidung zwischen Wald und Feldgehölzen sind allerdings mit Vorsicht zu interpretieren, da sie nicht im Gelände verifiziert wurden (siehe Marti Kapitel 4.4.7).

 

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