4.2.2 Grundbuchplan und Übersichtsplan
Die offiziellen Planwerke der amtlichen Vermessung in der Schweiz
bestehen aus den Grundbuchplänen (Katasterplänen) und den Übersichtsplänen. Der Grundbuchplan dient
als Grundlage für die Erstellung und Nachführung des Grundbuches, des amtlichen Verzeichnisses der Eigentumsverhältnisse
an Grundstücken. Er enthält die Eigentumsgrenzen, die Gebäude, die Waldgrenzen, die Flurnamen, eventuell
Strassennamen, die Parzellen- und Hausnummern sowie die Vermessungs- und Grenzpunkte. In städtischen Gebieten wird
meist der Massstab 1:250 oder 1:500 verwendet, in ländlichen Gebieten der Massstab 1:1000 oder 1:2000 und im Gebirge
genügt der Massstab 1:5000 oder 1:10000. Die Grundbuchpläne enthalten keine Geländedarstellung.
Die Übersichtspläne 1:5000 und 1:10000 enthalten in der
Regel die Bebauung und das Verkehrsnetz, das Gewässernetz, die Geländedarstellung mit Höhenkurven, die
Bodenbedeckung, die Vermessungsfixpunkte und die Hoheitsgrenzen, teilweise auch die Parzellengrenzen und Parzellennummern.
Die Höhenkurven sind mit einer Äquidistanz von 10 Meter dargestellt und werden durch Hilfslinien mit einer Äquidistanz
von 5 Meter ergänzt.
Die Übersichtspläne erfüllen hohe Anforderungen an
die Genauigkeit. Bis zu einem Massstab von 1:10000 können Strassen mit über 7 m Breite noch grundrissgetreu
dargestellt werden. Ein Übersichtsplan entspricht meist einem Viertel (1:10000) oder einem Sechzehntel (1:5000) eines
Landeskartenblattes und übernimmt auch dessen Nummerierung, beispielsweise 1146.2 für das Nordostblatt im Blatt
1146 Lyss der Landeskarte 1:25000 (Mäder, 1992, p. 103 ff.).
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